Auch bei Berufungsanmeldung würde ihm der Entscheid begründet zugestellt. Mit prozessleitender Verfügung vom 21. Juni 2017 wurde ihm eine Notfrist bis 3. Juli 2017 gesetzt, in einem Schreiben mit Originalunterschrift mitzuteilen, ob er die Berufung anmelden möchte. Bei unbenütztem Ablauf dieser Frist gehe das Gericht davon aus, dass er auf ein Rechtsmittel verzichte und nur die Begründung des Entscheids verlange.