5. Das Bezirksgericht Appenzell erliess am 13. Juni 2017 folgenden Entscheid B 7-2017 (BA act. 9): «1. A. wird der leichten Widerhandlung gegen das Feuerschutzgesetz (FSG) schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 150.-- verurteilt, bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 1,5 Tagen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 1‘000.-- gehen zu Lasten der beschuldigten Person.