Selbst wenn man das Feuer nicht als Funken auf einem nicht zugewiesenen Platz einstufen wolle, hätte er natürliche Abfälle in grösserem Umfang verbrannt, ohne das Verbrennen zu melden. Schliesslich sei A. beim Eintreffen der Polizei nicht bei der Feuerstelle gewesen, sondern nach eigenen Angaben 300 m von der Feuerstelle im Stall, und auf laute Rufe der Polizeifunktionäre hätte er nicht reagiert. Das Feuer sei so stark gewesen, dass die Polizei sich veranlasst gesehen habe, für die Löschung zu sorgen. A. habe somit nicht alle Vorkehren getroffen, um ein Übergreifen des Feuers auf die angrenzende Bestockung zu verhindern.