A. gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 2. Januar 2016 an, dass er sich im Stall seines Hofes, welcher rund 300 m Luftlinie vom Feuer entfernt sei, befunden habe. Von seinem Hof habe er nur wenige Minuten, bis er bei der Feuerstelle sei. Um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, hätte sein Nachbar ein mit Wasser gefülltes Druckfass bereitgehalten. Weitere Vorkehrungen seien nicht getroffen worden.