Aufgrund wesentlicher Verfahrensmängel ist der Entscheid der Vorinstanz aufzuheben und zur Durchführung einer erneuten Hauptverhandlung und Urteilsfällung an die Vorinstanz zurückzuweisen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafgericht, Entscheid K 3-2017 vom 6. Oktober 2017 42 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang