Die Verfahrensleitung bestand darauf, den Beschuldigten nach den Parteivorträgen noch befragen zu dürfen. Dem Verteidiger gebot sie, ruhig zu sein, ansonsten werde sie eine Busse aussprechen. Der Verteidiger riet dem Beschuldigten anschliessend, die Aussage zu verweigern, was dieser auch tat. Damit war diese weitere «Befragung» beendet und die Verfahrensleitung gewährte dem Beschuldigten das letzte Wort.