Daraufhin brach die Verfahrensleitung die Einvernahme ab und forderte den Verteidiger auf, zu plädieren (was keinen Niederschlag im Protokoll fand, aber der Tonaufzeichnung zu entnehmen ist). Anschliessend ergriff der Beschuldigte das Wort, um die ursprüngliche Frage zu beantworten. Daraufhin erwiderte die Verfahrensleitung gegenüber dem Beschuldigten, dass sie ihm anscheinend nicht sagen dürfe, dass die Rechtslage relativ heikel sei für ihn, da ihr sein Anwalt dies verboten habe und sie brach die Einvernahme endgültig ab und übergab der Staatsanwaltschaft das Wort für den ersten Vortrag.