Im weiteren Verlauf der Einvernahme unterbrach der Verteidiger des Beschuldigten die Verfahrensleitung bei ihrer Aussage, dass es für den Beschuldigten rechtlich relativ eng werde. Der Verteidiger bat die Verfahrensleitung, das Plädoyer nicht vorwegzunehmen und den Beschuldigten nur zu Sache zu befragen. Die Verfahrensleitung erwiderte darauf, dass sie mit dem Beschuldigten über Prozessaussichten sprechen dürfe, was der Verteidiger verneinte. Daraufhin brach die Verfahrensleitung die Einvernahme ab und forderte den Verteidiger auf, zu plädieren (was keinen Niederschlag im Protokoll fand, aber der Tonaufzeichnung zu entnehmen ist).