2.3. Verfahrensmängel im Strafprozess / Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK): wesentliche Verfahrensmängel im erstinstanzlichen Verfahren; Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Rückweisung zur erneuten Durchführung der Hauptverhandlung (Art. 409 Abs. 1 StPO). Erwägungen: I.