3. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, dass er länger für die Aufarbeitung seines Dossiers gebraucht hätte, insbesondere bis er auch das letzte Zeugnis zusammen gehabt hätte. Zudem brauche er noch Hilfe bei der Erstellung des Frontblattes. Er habe im Rahmen seiner Möglichkeiten Stellen gesucht. Er habe in dieser Zeit aber auch Höhen und Tiefen gehabt. Den Lebenslauf habe er am 25. April 2017 fertig erstellt gehabt, jedoch noch ohne Zeugnisse. Den Termin beim RAV am 1. Mai 2017 habe er vergessen, werde aber nächstes Mal dort sein.