1. Am 12. Oktober 2016 erhielt A. von seiner Arbeitgeberin die Kündigung per 30. November 2016. Am 12. Dezember 2016 meldete er sich beim RAV Appenzell-Innerrho- den (folgend: RAV) zur Arbeitsvermittlung. Bei der Erstbesprechung wurde er unter anderem gebeten, dem RAV die bisherigen Arbeitsbemühungen zuzustellen, das Bewerbungsdossier einzureichen und für den restlichen Dezember vier und anschliessend pro Monat acht Arbeitsbemühungen nachzuweisen.