Wie bereits ausgeführt hat der Beschuldigte im Bereich des SVG diverse Vorstrafen und damit einhergehende Führerausweisentzüge. Trotzdem hat er sich erneut ans Steuer eines Traktors gesetzt, obschon er zur Zeit über keinen Führerausweis verfügt. Dem Beschuldigten ist diesbezüglich ein schweres Verschulden zuzurechnen. Auf der anderen Seite waren die Arbeiten mit dem Traktor seine bisherige Erwerbsgrundlage, deren Verzicht einen massiven Einschnitt in seine finanziellen Verhältnisse hat. Trotzdem rechtfertigt dies keineswegs das Fahren ohne Führerausweis.