Betreffend gemeinnützige Arbeit hat der Beschuldigte mehrmals glaubwürdig bekräftigt, eine solche leisten zu wollen, letztmals an der Verhandlung vom 18. August 2017. Wie der Verteidiger vorbringt, scheint der Beschuldigte aufgrund seiner diversen Arbeiten, vorwiegend als Tagelöhner für einheimische Landwirte, vielseitig einsetzbar zu sein. Er erscheint körperlich und von den fachlichen Qualifikationen her in der Lage zu sein, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Da er auch mehrfach geäussert hat, eine solche Arbeit zu leisten, ist zu erwarten, dass gemeinnützige Arbeit vollzogen werden kann.