Es ist daher davon auszugehen, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen werden kann. Selbst wenn, wie vom Verteidiger behauptet, die Geldstrafe einbringlich wäre, hätte sie wohl kaum Strafcharakter. Aufgrund der hohen Schulden verbleibt dem Beschuldigten ohnehin auf weite Sicht lediglich das Existenminimum.