Der früheren Verurteilung komme zunächst die Bedeutung eines Indizes für die Befürchtung zu, dass der Täter weitere Straftaten begehen könnte. Der Beschuldigte sei wegen SVG-Delikten bereits mehrfach vorbestraft. Beim Verkauf des Traktors könne von einem besonders günstigen Umstand ausgegangen werden, wie dies auch von der Vorinstanz gewertet worden sei. Dadurch sei die Rückfallquote erheblich vermindert. Der Beschuldigte habe zudem damit ein Verhalten an den Tag gelegt, dass er sich bessern und in Zukunft mit dem Rechtssystem nicht mehr in Konflikt geraten möchte.