Schliesslich sei dem Beschuldigten der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Dies habe ihn jedoch nicht davon abgehalten, weiterhin seinen Traktor zu führen. Insgesamt seien dem Beschuldigten genügend Chancen gegeben worden, sich gesetzmässig zu verhalten. Diese Chancen habe er bis heute nicht ergriffen. So scheine auch das Unrechtsbewusstsein des Beschuldigten nur in beschränktem Ausmass vorhanden zu sein. Entsprechend sei von einer schlechten Prognose auszugehen. Die Staatsanwaltschaft sei der Ansicht, dass der Beschuldigte nun zu seinen Taten zu stehen habe und die Konsequenzen tragen müsse.