mit seinem Urteil vom 28. Februar 2017 Bundesrecht verletzt, indem es eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen bedingt ausgesprochen habe. Im Übrigen sei nach ihrer Ansicht vorliegend nicht von einer besonders günstigen Prognose zu sprechen, bloss weil der Beschuldigte unter Mithilfe des Gerichtspräsidenten einen Vertrag mit seinem Beistand aufgesetzt habe, dass er seinen Traktor verkaufe. So habe das Strassenverkehrsamt Appenzell I.Rh. etliche Verfehlungen des Beschuldigten registriert. Schliesslich sei dem Beschuldigten der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden.