3. Er sei zudem zu verurteilen zu einer Busse von Fr. 500.--, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen, welche bei Nichtbezahlung der Busse zu vollziehen sei. 30 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang 4. Die gemäss Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. am 24. März 2015 ausgefällte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je Fr. 80.-- sei zu vollziehen. 5. Die Kosten des Verfahrens seien dem Verurteilten zu überbinden.»