Der Beschuldigte wird zusätzlich zu einer Busse von Fr. 300.--, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen, welche bei Nichtbezahlung der Busse zu vollziehen ist, verurteilt. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- und den Untersuchungskosten von Fr. 990.--, insgesamt Fr. 1‘790.--, gehen zu Lasten des Beschuldigten.» 4. Gegen diesen Entscheid meldete die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. (folgend: Staatsanwaltschaft) Berufung an.