Eine Änderung der Benützung, Bewirtschaftung oder Erschliessung des Grundstücks ist seit der Gründung der Flurgenossenschaft nicht eingetreten. Nicht nur die Zufahrt zum Wohnhaus erfolgte nach der Darstellung des Rekurrenten seit jeher über die Strasse A. Auch die landwirtschaftlich nutzbare Fläche dieses Grundstücks wird noch immer landwirtschaftlich genutzt. Im Einzugsgebiet der Flurstrasse ist seit der Gründung keine neue Erschliessungsstrasse gebaut worden.