Bauherr Stefan Sutter hielt es «für sinnvoll, dass die Planungsträger innerhalb der Bauzonen für die Ausscheidung von Gewässerbaulinien einbezogen werden» und schlug vor, dass «auf die zweite Lesung hin die Regelung eines erweiterten Einspracherechts der Planungsbehörden gegen Gewässerraumlinienpläne noch eingehender geprüft werden» (GR-Prot, S. 21, Abs. 2). In ihrer Ergänzungsbotschaft vom 15. Dezember 2015 führte die Standeskommission schliesslich aus (Abs. 5):