So wurde unter anderem erklärt, dass man den Antrag unterstütze, «da mit diesem den Planungsbehörden die erforderlichen Rechtsmittel gegen den Erlass oder die Änderung des Gewässerraumlinienplans eingeräumt würden» (GR-Prot S. 21, Abs. 1). Bauherr Stefan Sutter hielt es «für sinnvoll, dass die Planungsträger innerhalb der Bauzonen für die Ausscheidung von Gewässerbaulinien einbezogen werden» und schlug vor, dass «auf die zweite Lesung hin die Regelung eines erweiterten Einspracherechts der Planungsbehörden gegen Gewässerraumlinienpläne noch eingehender geprüft werden» (GR-Prot, S. 21, Abs. 2).