Den folgenden parlamentarischen Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Einspracherecht den Bezirken eingeräumt werden sollte, weil sie die Planungsbehörde sind. So wurde unter anderem erklärt, dass man den Antrag unterstütze, «da mit diesem den Planungsbehörden die erforderlichen Rechtsmittel gegen den Erlass oder die Änderung des Gewässerraumlinienplans eingeräumt würden» (GR-Prot S. 21, Abs. 1).