Die Behauptung des Rekurrenten, das Landsgemeindemandat gebe die grossrätliche Debatte falsch wieder, ist wie bereits dargelegt unzutreffend. Was abgesehen von der unzutreffenden Behauptung darauf hindeuten könnte, dass «das Einspracherecht der Bezirke gleichsam als Korrektiv wirken sollte und nicht wegen ihrer Funktion als Planungsbehörde», ergibt sich aus dem Rekurs nicht. Anzumerken ist aber, dass die Baukommission eine gemeinsame Behörde der Bezirksräte des inneren Landesteils und der Feuerschaukommission Appenzell ist. Diese Behörden «bestimmen aus ihrer Mitte