«Es deutet viel darauf hin», so der Bezirk wörtlich, «dass das Einspracherecht der Bezirke gleichsam als Korrektiv wirken sollte und nicht wegen der Funktion als Planungsbehörde eingeführt wurde.» Die Erläuterungen im Landsgemeindemandat zum Einspracherecht der Bezirke entsprächen jedenfalls nicht der geführten Diskussion im Grossen Rat.