Selbst wenn diese Präzisierung nicht erfolgt wäre, so ist anzumerken, dass das Baugesetz wie alle Gesetze im Kanton Appenzell I.Rh. nicht vom Grossen Rat, sondern von der Landsgemeinde erlassen wird. Den Stimmberechtigten werden im Vorfeld der Landsgemeinde nicht die gesamten Gesetzesmaterialien zugestellt, sondern einzig das Landsgemeindemandat. Dem Landsgemeindemandat ist daher bei den Gesetzesmaterialien erhöhtes Gewicht beizumessen. Und aus dem Landsgemeindemandat 2012 ergibt sich klar (vgl. den in Erw.