Diese Behauptung ist unzutreffend. Nach dem Audioprotokoll der Session vom 6. Februar 2012 (https://grossrat.ai.ch/) ergriff Bauherr Stefan Sutter zweimal das Wort zum Antrag von Ruedi Eberle. Im zweiten Votum – unmittelbar vor der Abstimmung über den Antrag – erinnerte er daran, dass im Feuerschaugebiet nicht die Bezirke den Boden ordnen würden, und er daher präzisierend festhalte, dass im Feuerschaugebiet die Bezirke nicht einspracheberechtigt seien.