Der Rekurrent bemängelt weiter, die Baukommission habe lediglich einen einzigen Aspekt der Materialien, nämlich das Landsgemeindemandat beachtet, weitere Quellen des Gesetzgebungsprozesses aber ausser Acht gelassen. Das Einspracherecht der Bezirke sei erst in der zweiten Lesung des Baugesetzes in der Session vom 6. Februar 2012 von Grossrat Ruedi Eberle beantragt worden und zwar mit der Begründung, nach der Bildung der gemeinsamen Baukommission für den inneren Landesteil hätten die Bezirke keine Möglichkeit zur direkten Äusserung zu geplanten Objekten mehr, sie müssten aber ein rechtliches Instrument haben.