Denn das Gebiet des Bezirks überschneidet sich teilweise mit dem Gebiet der Feuerschaugemeinde Appenzell. Gerade die strittige Bauparzelle ist eine Fläche, die zwar innerhalb der Hoheitsgrenzen des Bezirks liegt, aber auch innerhalb der Hoheitsgrenzen der Feuerschaugemeinde Appenzell. Sie liegt also im «eigenen Gebiet» beider Körperschaften.