Der Wortsinn des Ausdrucks «auf dem eigenen Gebiet» ist nicht eindeutig. Vielmehr ist fraglich, ob mit «auf dem eigenen Gebiet» des Bezirks das Territorium gemeint ist, das von den Hoheitsgrenzen umgeben ist, die in der Verordnung über die Grenzen der Bezirke, der Schul- und Kirchgemeinden sowie der Feuerschaugemeinde Appenzell vom 22. Oktober 2007 (GS 175.210) definiert werden. Denn das Gebiet des Bezirks überschneidet sich teilweise mit dem Gebiet der Feuerschaugemeinde Appenzell.