Der Bezirksrat kritisiert, dass die Baukommission den im Gesetz verwendeten Begriff «Gebiet» durch Auslegung auf «Plangebiet» reduziert habe, obwohl der Wortlaut von Art. 82 Abs. 2 BauG klar sei und daher kein Grund für eine Auslegung bestanden habe. 20 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang