1.4 Verjährung von Kanalanschlussgebühren 1992 wurde beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Siedlungsentwässerung eine Anschlussgebühr erhoben. Bei der Gebührenbemessung wurde gestützt auf die damalige Rechtslage nur ein Teil der Grundstücksfläche berücksichtigt. 2007 wurde eine Zonenplanänderung vorgenommen, mit welcher die bebaubare Fläche des Grundstücks erweitert wurde. 2008 wurde ein Quartierplan erlassen. Im September 2011 wurde der Grundeigentümerin die Bewilligung für eine zusätzliche Nutzung auf dem Grundstück erteilt und gleichzeitig auf die separate Rechnungstellung für die Anschlussgebühr hingewiesen.