Nach diesem Grundsatz ist «die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität». Zweifellos wird der Quartierplan, der eine erhöhte Ausnutzung ermöglicht, dem Grundsatz gerecht, dass für eine haushälterische Bodennutzung gesorgt sein muss, wenn das Mass der zulässigen Bebauung und Nutzung mit anderen Mitteln als mit der Geschossflächenziffer festgelegt wird. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 810 vom 14. August 2017 14 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang