Der haushälterischen Bodennutzung kommt seit der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Mai 2014, ein besonderes Gewicht zu. Mit der RPG-Revision wurde der Grundsatz eingefügt, dass Massnahmen zur Verdichtung der Siedlungsfläche getroffen werden müssen (Art. 1 Abs. 2 lit. abis RPG). Nach diesem Grundsatz ist «die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität».