4.5. Im strittigen Quartierplan wird nicht nur durch die Vorgaben zu den Hauptnutzflächen, sondern durch planerische Massnahmen wie der Festlegung von Baubereichen und, durch die Vorschriften über maximale Höhen (die wie dargelegt deutlich unter den Höchsthöhenmassen der Wohnzone W3 liegen), für eine gute Gesamtwirkung bezüglich Gestaltung und haushälterischer Bodennutzung gesorgt. Zweifellos wird der Quartierplan auch dem Grundsatz gerecht, dass für eine haushälterische Bodennutzung gesorgt sein muss, wenn das Mass der zulässigen Bebauung und Nutzung mit anderen Mitteln als mit der Geschossflächenziffer festgelegt wird.