4.4. Die Feuerschaugemeinde wies in ihrer Vernehmlassung vom 26. April 2017 insbesondere darauf hin, dass das Dichtemass mit der Festlegung von maximal zulässigen Hauptnutzflächen definiert worden sei. Gemäss Art. 5ter Abs. 2 des Baureglements der Feuerschaugemeinde Appenzell vom 15. April 2016 (BauR) dürfen bei Wohnnutzungen «maximal 3 Mal so viel Hauptnutzflächen [HNF] wie Nebennutzflächen [NNF] erstellt werden». Art. 8 des Quartierplanreglements ergänzt diese Regel durch eine Limitierung der Hauptnutzflächen. Die Bestimmung sieht folgende Höchstwerte vor: