4.3. Was die Höhen angeht, so ist nochmals festzuhalten, dass die durch den Quartierplan ermöglichten Abweichungen von der Regelbauweise zwischen 0% (Baubereich D) über +7.14% (traufseitige Baubereiche A1, A2, B1 und B2) bis +14.29% (Gesamthöhe in den Baubereichen C1 bis C3) reichen. Diese Abweichungen können angesichts des Gewichts der Verdichtung nicht als übermässig angesehen werden, zumal mit diesen bescheidenen Abweichungen eine dreigeschossige Bebauung ermöglicht wird.