Im Vergleich zur früheren Ausnützungsziffer beträgt die Überschreitung des Dichtemasses gemäss den Berechnungen im Planungsbericht lediglich 16%. Nach Auffassung der Standeskommission können Quartierpläne solche Abweichungen von den Vorschriften der Einzelbauweise in diesem Ausmass ermöglichen. 12 - 50 Geschäftsbericht 2017 – Anhang 4. Festlegung der zulässigen Bebauung und Nutzung mit anderen Mitteln