Es darf zwar ein Geschoss mehr als in der Wohnzone W2 gebaut werden und höher als in der Wohnzone W2. Es darf aber weit weniger hoch gebaut werden, als in der Zone W3 gebaut werden dürfte, wo etwa 10m traufseitige Fassadenhöhe erlaubt sind (beim strittigen Quartierplan sind es max. 7.5m oder eine Abweichung von -25%) und 13.5m Gesamthöhe (max. 11.5m oder -11.54% beim Quartierplan). Im Baubereich D sieht der Quartierplan keine Abweichungen von den Höhenbeschränkungen vor.