2.2. Die Bezirke haben für ihr Gebiet einen Nutzungsplan zu erlassen und darin Nutzungszonen auszuscheiden (Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 BauG). Für ihr Gebiet ist die Feuerschaugemeinde Planungsbehörde (Art. 4 BauG). Nach dem Zonenplan Grundnutzung der Feuerschaugemeinde Appenzell vom 24. Oktober 2016 befindet sich das Quartierplangebiet in der Nutzungszone Wohnzone W2. Gemäss den Vorschriften zur Einzelbauweise beträgt die Geschossflächenziffer in der zweigeschossigen Wohnzone 0.7 (Art. 72 Abs. 1 BauV).