2.1. Die Rekurrenten machen geltend, der Quartierplan sehe gegenüber der Regelbauweise in der zweigeschossigen Wohnzone (W2) verschiedene Mehrausnützungen vor, nämlich drei statt zwei Vollgeschosse, eine Überschreitung der maximal zulässigen traufseitigen Fassadenhöhe um 0.5m bis 1m, eine Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe um 1m bis 1.5m, eine Überschreitung des zulässigen Dichtemasses und der Geschossflächenziffer um rund 50% sowie eine Unterschreitung des grossen Grenzabstands um bis zu 5.7m.