Für die bisherige, gemischte Nutzung (Gewerbe / Wohnen) besteht die Bestandesgarantie, obwohl diese Nutzung nach geltendem Recht nicht zonenkonform ist. Überschreitet das Verhältnis von Haupt- und Nebennutzflächen in den bestehenden Wohnräumlichkeiten den mit der neuen Baugesetzgebung eingeführten Höchstwert von 3:1, darf dieses Verhältnis aufgrund der Bestandesgarantie in den bestehenden Wohnräumen beibehalten werden. Mit dem Bauvorhaben sollen aber bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohnflächen umgenutzt werden. Damit wird der Wohnanteil gegenüber dem heutigen Zustand ausgedehnt.