Das strittige Gebäude wurde vor dem Inkrafttreten des neuen Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG, GS 700.000) am 1. Januar 2013 erstellt. Es ist im damaligen Bestand vor Anpassungen an das neue Recht geschützt. Wie die Rekurrentin zutreffend ausführt, ist nicht von Bedeutung, ob die Baute rechtmässig oder widerrechtlich erstellt worden ist (Entscheid des Verwaltungsgerichts V12-2010 vom 2. November 2010, veröffentlicht im Geschäftsbericht über die Staatsverwaltung und Rechtspflege 2011, Anhang, S. 19 ff. [im folgenden VwGer V12-2010], E. III. 1 b).