gewährleisten, dass eine bestehende Baute nach einer Rechtsänderung beibehalten und weiter genutzt werden darf, auch wenn sie den geänderten Vorschriften widerspricht. Die Bundesverfassung ermöglicht weiter werterhaltende Unterhaltsarbeiten an bestehenden, mit dem geltenden Recht in Widerspruch stehenden Bauten.