Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Mit der geplanten Umnutzung würde das bestehende widerrechtliche Gebäude zusätzliche Vorschriften verletzen und einzelne bereits heute nicht eingehaltene Vorschriften würden in noch stärkerem Ausmass verletzt. Das Bauvorhaben wird daher durch die bestehende Bestandesgarantie nicht gedeckt. (…) 4. Verfassungsmässige Bestandesgarantie 4.1. (…)