Gegen die Nichtgenehmigung eines Baugesuchs für einen Umbau und eine Umnutzung wegen Überschreitens der maximal zulässigen Geschossflächenziffer hat die Eigentümerschaft Rekurs erhoben. Es wurde geltend gemacht, mit der Umnutzung des in der Wohnzone stehenden zonenwidrigen Wohn- und Gewerbehauses in ein zonenkonformes Wohnhaus werde an den Gebäudemassen und an der Geschossfläche nichts verändert. Für das Gebäude, das noch vor der Einführung der dortigen Wohnzone als Wohn- und Gewerbehaus genutzt worden sei, gelte die Bestandesgarantie.