Bei der Flügelmauer handelt es sich zweifellos um eine Neuanlage. Der Rekurrent erstellte zwar um 2007 sein Wohnhaus, wartete aber mit der Gestaltung der Umgebung, insbesondere auch des Terrains zwischen dem Wohnhaus und der Bezirksstrasse bis 2015 zu, und ersuchte erst dann um eine Bewilligung für den Anbau eines Wintergartens und für die Umgebungsgestaltung. Vor der der Bezirksstrasse zugeneigten Hauptfassade verlief das Terrain damals auf dem Niveau der Strasse und der Garageneinfahrt. Es stieg mehr oder weniger regelmässig zur Hausfassade hin an. Beim damaligen Geländeverlauf bestand kein Problem mit der Verkehrssicherheit.