Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Bei der Neugestaltung von Garagenausfahrten auf Strassen müssen die Sichtverhältnisse nach den Bestimmungen der Strassenverordnung sowie der Verordnung zum Baugesetz den Normen und Empfehlungen der mit der Verkehrssicherheit befassten Fachorganisationen entsprechen. Die ohne Bewilligung neu erstellte Flügelmauer engt das Sichtfeld für die Ausfahrt auf die Bezirksstrasse zu stark ein und muss daher beseitigt werden. Die verlangte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wurde als verhältnismässig beurteilt. (…) 3. Zufahrten auf Strassen