........................................................ 43 2.5. Bei anwaltlich vertretenen Parteien besteht in der Regel kein Raum für die Annahme, mit dem Begehren um Urteilsbegründung sei auch die Berufung angemeldet (Art. 82 Abs. 2 und Art. 399 Abs. 1 StPO). ......................................... 48 Geschäftsbericht 2017 – Anhang Verwaltungs- und Gerichtsentscheide 1. Standeskommission 1.1. Sichtverhältnisse bei Einfahrt in eine öffentliche Strasse