Auch die Beschwerdegegnerin vermerkte im Offertöffnungsprotokoll unter der Rubrik Eignungskriterien als Kommentar, dass die A. AG zwei Referenzen mit Einwohnerkontrollen und eine Referenz mit Werken angegeben habe. Auch gab sie in der Beschwerdeantwort an, sie habe bereits im Rahmen des Offertöffnungsprotokolls festgehalten, dass in Bezug auf die Erfüllung des Eignungskriteriums E06 bei der A. AG noch Punkte zu klären seien. Sie war sich demnach der Problematik bewusst.